Die Sicherungsgrundschuld
Im Autofrei-Vertrag verpflichten sich die Eigentümer von „autofreien“ Wohnungen, vom Grundbuchamt eine Sicherungsgrundschuld in Höhe von 18.000,- € je Wohnung zugunsten des Autofrei-Vereins auf ihrem Grundstück(-steil) eintragen zu lassen.
Diese Grundschuld dient dem Verein für autofreies Wohnen als Sicherheit gegen eine Insolvenz für den Fall, dass VertragspartnerInnen, die einen Stellplatz brauchen, nicht wie im Vertrag vereinbart im Voraus die dann vom Verein gestellte Rechnung in gleicher Höhe bezahlen. Um nicht Gefahr zu laufen, besonders bei mehreren solcher Fälle zahlungsunfähig zu werden, hat der Verein durch diese Grundschuld die Möglichkeit, die ihm zustehenden Zahlungen direkt aus dem Grundstück der Schuldner vollstrecken zu lassen.