Auszug aus der Satzung des Vereins
(Fassung vom 30.07.2020)
§ 2 Zweck des Vereins
(1) (...)
(2) Zweck des Vereines ist es, den Umweltschutz zu fördern. Hierzu soll das Konzept des autofreien Wohnens im Stadtteil Vauban verwirklicht werden und das so entwickelte Modell als Muster für andere Stadtteile dienen.
(3) Zur Verwirklichung des Satzungszweckes kann der Verein insbesondere folgende Maßnahmen ergreifen:
a) Erwerb von Grundstücken, die als Vorhaltefläche für eventuell notwendigen Parkraum dienen. Erstrangiges Ziel ist es, diese Grundstücke als Grünfläche/ Naherholungsgebiet zu pflegen und eine Parkraumnutzung zu verhindern.
b) Der Verein übernimmt in Zusammenarbeit mit der Stadt die Kontrolle der Einhaltung der Autofrei-Erklärung der Vertragspartner, die sich gegenüber dem Verein zu einem autofreien Wohnen verpflichtet haben, damit die Aussetzung der Stellplatzpflicht von Seiten der Stadt Freiburg weiterhin gewährleistet bleibt.